ErgotherapieErgotherapie ist ein Heilmittel, welches vom Arzt dann verordnet werden kann, wenn mindestens einer der nachfolgenden Punkte angestrebt wird:
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ErwachseneBei Erwachsenen geht es oft darum, dass Funktionen und Fähigkeiten wiedererlernt werden müssen, da es z.B. krankheitsbedingt zu Einschränkungen gekommen ist. Schwerpunkte in der Ergotherapie sind u.a.: Feinmotoriktraining, Schreibtraining, Armfunktionstraining, Training von Alltagsfunktionen, Umgang mit Hilfsmitteln, Hirnleistungstraining, Beüben von körperlicher, seelischer und geistiger/kognitiver Belastbarkeit.
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KinderBei Kindergarten- oder Schulkindern geht es oft um eine Entwicklungsunterstützung in den Bereichen Grobmotorik, Gleichgewicht, Feinmotorik, Stiftmotorik (Graphomotorik), Wahrnehmung (auditiv, visuell, Körperwahrnehmung), Aufmerksamkeit/Konzentration und Denkvermögen- Grundfertigkeiten, welche für die Bewältigung des familiären Alltags und des Kindergarten- oder Schulalltags wichtig sind.
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Ärztliche Verordnung/ ErgotherapierezeptGrundlage einer ergotherapeutischen Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept).
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ZuzahlungenGesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen (10,- Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten). Dieser Betrag wird von den Heilmittelerbringern (unserer Praxis) eingezogen und ohne Abzug an die Krankenkasse weitergeleitet. In folgenden Fällen können Sie sich von Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen (Nachweis über einen sogenannten „Befreiungsausweis“):
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Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen. Für den Einzug der Zuzahlung gilt stets die Vorlage des Befreiungsbescheides. Eine gute Übersicht zum Thema Zuzahlungsbefreiung finden Sie bei betanet (bitte klicken). Folgende Personengruppen sind von der Zuzahlungsregelung grundsätzlich nicht betroffen:
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